Investmentfonds und Versicherungen
Betriebliche Altersversorgung
Die betriebliche Altersvorsorge (kurz: bAV) nimmt im Rahmen der finanziellen Altersvorsorge einen zunehmend bedeutsameren Stellenwert ein. Sie stellt zusammen mit der staatlich geförderten privaten zusätzlichen Altersvorsorge, der sogenannten Riester-Rente, die zweite Schicht innerhalb des Systems der Altersvorsorge in Deutschland dar.
Die erste Schicht umfasst demgegenüber zum Einen die gesetzliche Renten-versicherung, zum Anderen die staatlich geförderte private Zusatzversorgung, die sogenannte Basis-Rente (oder auch Rürup-Rente genannt. Die dritte Schicht, rein private Zusatzsicherung umfasst die flexible Altersvorsorge, etwa durch private Rentenversicherungen, sonstige Kapitalmarktprodukte oder Immobilien.
Die betriebliche Altersversorgung wurde seitens des Staates dadurch gestärkt, dass jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltumwandlung hat (§ 1 BetrAVG), und dass mittels steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Vergünstigungen Anreize bestehen, diese auch wahrzunehmen. Es bestehen fünf Möglichkeiten, die betriebliche Altersversorgung zu gestalten. Diese Durchführungswege sind: Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungs-kasse, Pensionsfonds und Direktzusage.
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