Investmentfonds und Versicherungen
Pensionskasse
Die Pensionskasse stellt einen (von insgesamt fünf in Deutschland zugelassenen) Durchführungsweg im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge dar; die anderen möglichen Wege, die betriebliche Altersvorsorge zu organisieren, sind Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionsfonds und Direktzusage.
Eine Pensionskasse wird von einem oder von mehreren Unternehmen als rechtlich selbstständige Einrichtung in der Rechtsform des VVaG (Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit) oder der AG (Aktiengesellschaft) betrieben.
Es bestehen keinerlei Anlagevorschriften; die Anlagepolitik kann jedoch im Hinblick auf das Haftungsrisiko der Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern hinsichtlich der Betriebsrentenansprüche als konservativ angesehen werden. Entsprechend wird vorzugsweise in festverzinsliche Anleihen erstklassiger Emittenten investiert.
Pensionskassen als Versicherungsunternehmen unterliegen den Regelungen und der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Im Falle einer finanziellen Schieflage der Pensionskasse springt die staatliche Auffang-gesellschaft Protektor AG ein, um die Betriebsrentenansprüche abzusichern.
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