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Direktzusage
Die sogenannte Direktzusage ist die klassische Form der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Daneben gibt es vier weitere zugelassene Durchführungswege im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge: Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse und Pensionsfonds.
Bei einer Direktzusage sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Leistungen in Form einer Betriebsrente zu, die nach dessen Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen zu zahlen ist. Hierfür besteht handels- und steuerrechtlich die Verpflichtung, die Ansprüche des Arbeitnehmers durch sukzessive Dotierung von Rückstellungen in der Bilanz zu passivieren.
Anlagevorschriften bestehen nicht.Arbeitgeber, die eine Direktzusage, gegebenenfalls für Geschäftsführer oder leitende Angestellte, als Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge anbieten, haften gegebenenfalls nicht nur mit dem Betriebsvermögen, sofern sich die bilanzierten Pensionsrückstellungen als unterdotiert erweisen. Darüber hinaus sind Arbeitgeber verpflichtet, die Betriebsrentenansprüche durch Mitgliedschaft und Beitragszahlung im PSVaG (Pensions-Sicherungsverein auf Gegenseitigkeit) abzusichern. Dieser leistet im Insolvenzfalle des Arbeitgebers die Betriebsrenten bis zu einer maximalen Höhe von 7.500 Euro monatlich.
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