Investmentfonds und Versicherungen
Unterstützungskasse
Unterstützungskassen sind ein möglicher Durchführungsweg zur Organisation der betrieblichen Altersvorsorge; die vier anderen möglichen Durchführungswege sind Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung und Direktzusage.
Bei Unterstützungskassen handelt es sich um rechtlich selbstständige Einrichtungen, die von einem Unternehmen (oder mehreren gemeinsam) getragen werden.
Es bestehen keinerlei Anlagevorschriften; die Anlagepolitik kann jedoch im Hinblick auf das Haftungsrisiko der Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern hinsichtlich der Betriebsrentenansprüche als konservativ angesehen werden. Entsprechend wird vorzugsweise in festverzinsliche Anleihen erstklassiger Emittenten investiert.
Arbeitgeber, die eine Unterstützungskasse als Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge anbieten, haften gegebenenfalls nicht nur mit dem Betriebsvermögen. Darüber hinaus sind Arbeitgeber verpflichtet, die Betriebsrentenansprüche durch Mitgliedschaft und Beitragszahlung im PSVaG (Pensions-Sicherungsverein auf Gegenseitigkeit) abzusichern. Dieser leistet im Insolvenzfalle des Arbeitgebers die Betriebsrenten bis zu einer maximalen Höhe von 7.500 Euro monatlich.
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