Investmentfonds und Versicherungen
bAV: Vorteile für Arbeitnehmer
Durch die – neben den Ansprüchen gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung – zusätzliche Altersvorsorge erwirtschaftet der Arbeitnehmer eine garantierte, lebenslange Rente.
Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, egal ob von Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder gemeinsam getragen, werden durch staatliche Fördermaßnahmen begünstigt: Gemäß § 3 Nr. 63 EStG ist die betriebliche Altersversorgung bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) sowohl steuerfrei als auch sozialversicherungsfrei.
Das angesparte Kapital unterliegt der Unantastbarkeit. Es bestehen sowohl hinsichtlich des ALG-II-Bezugs (Hartz IV) als auch bei einem Pflegefall eines unterhaltsberechtigten Familienangehörigen keine staatlichen Zugriffsmöglichkeiten.
Die Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge sind – anders als die Anwartschaften bzw. Vermögen der sogenannten ersten Vorsorgeschicht (Gesetzliche Rente und Rürup-Rente) – kapitalisierbar; eine Entnahme von bis zu 30 Prozent des angesparten Vermögens ist, genau wie beim Pendant der zweiten Schicht, der Riester-Rente, bei Rentenbeginn entnehmbar.
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